Ratgeber

Winterdienst: Räum- und Streupflicht für Eigentümer

Bei Schnee und Glätte haften grundsätzlich Eigentümer und — je nach Vertrag — Vermieter oder Hausverwaltung für geräumte und gestreute Wege. Ein professioneller Winterdienst übernimmt diese Pflicht rechtssicher und dokumentiert.

Wer ist verantwortlich?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer. Sie kann per Mietvertrag auf Mieter oder per Dienstvertrag auf einen Winterdienst übertragen werden. Ohne wirksame Übertragung bleibt die Haftung beim Eigentümer.

Wann und wie muss geräumt werden?

Üblich ist werktags etwa ab 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen später. Geräumt werden müssen Gehwege und Zugänge in begehbarer Breite; bei anhaltendem Schneefall auch mehrfach. Die genauen Zeiten regeln die kommunalen Satzungen.

Warum Dokumentation zählt

Im Streitfall müssen Sie nachweisen, dass geräumt und gestreut wurde. Professionelle Winterdienste dokumentieren jeden Einsatz — das ist Ihr Haftungsnachweis gegenüber Versicherung und Gericht.

Häufige Fragen

Kann ich die Streupflicht auf einen Dienstleister übertragen?

Ja. Mit einem Winterdienst-Vertrag geht die operative Pflicht auf den Dienstleister über. Eine gewisse Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer.

Was kostet Winterdienst?

Meist als Saison-Pauschale je nach Fläche und Lage. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich.

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